Erbrecht
Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, schafft Klarheit für die Familie und beugt Streit vor. Notar Dr. Alexander Krause begleitet Sie in allen notariellen Fragen des Erbrechts – von der Gestaltung Ihres Testaments über die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten bis zur Abwicklung eines Erbfalls. Als unabhängiger und unparteiischer Amtsträger hat der Notar dabei stets die Interessen aller Beteiligten im Blick.
Eine besondere Kompetenz unseres Hauses liegt in der Hofübergabe. Im landwirtschaftlich geprägten Emsland begleiten wir seit vielen Jahren Familien dabei, ihren Betrieb geordnet an die nächste Generation weiterzugeben.


Testament und Erbvertrag
Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, schafft Klarheit für die Familie und beugt Streit vor. Notar Dr. Alexander Krause begleitet Sie in allen notariellen Fragen des Erbrechts – von der Gestaltung Ihres Testaments über die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten bis zur Abwicklung eines Erbfalls. Als unabhängiger und unparteiischer Amtsträger hat der Notar dabei stets die Interessen aller Beteiligten im Blick.
Eine besondere Kompetenz unseres Hauses liegt in der Hofübergabe. Im landwirtschaftlich geprägten Emsland begleiten wir seit vielen Jahren Familien dabei, ihren Betrieb geordnet an die nächste Generation weiterzugeben.
Notarielles Testament
Gemeinschaftliches Testament
Erbvertrag
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Vermögen zu Lebzeiten übertragen
Viele Eltern möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben, um Freibeträge mehrfach zu nutzen oder die Nachfolge aktiv zu begleiten. In der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wir Immobilien und andere Vermögenswerte rechtssicher. Dabei sichern wir Ihre Interessen ab, etwa durch:
• Wohnungsrechte oder Nießbrauch
• Pflegeverpflichtungen
• Rückforderungsrechte, z. B. bei Vorversterben des Kindes oder bei Veräußerung
• Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen gegenüber Geschwistern


Im Erbfall: Wir unterstützen Sie
Erbscheinsantrag
Erbausschlagung
Erbauseinandersetzung und Erbteilsübertragung
eines Erbteils an Miterben oder Dritte bedarf der notariellen Form.
Grundbuchberichtigung
Unsere Spezialkompetenz: Hofübergabe nach der Höfeordnung
Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist weit mehr als eine Grundstücksübertragung. Sie betrifft die Existenz des Betriebs, die Versorgung der abgebenden Generation und das Verhältnis unter den Geschwistern. In Niedersachsen gilt für viele Betriebe die Höfeordnung, die eigene
Regeln enthält: Der Hof geht ungeteilt an einen Hoferben über, die übrigen Kinder erhalten eine Abfindung, die sich nicht am Verkehrswert orientiert.
Notar Dr. Alexander Krause verfügt über langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Erbrecht und kennt die Besonderheiten der Betriebe im Emsland.
Wir begleiten Sie bei:
• Hofübergabeverträgen zu Lebzeiten, abgestimmt auf die Ziele der ganzen Familie
• Bestimmung des Hoferben durch Testament oder Erbvertrag, einschließlich der Frage der
Wirtschaftsfähigkeit
• Altenteil und Versorgung der Übergeber: Wohnrecht, Baraltenteil, Pflege und Verköstigung
Dr. Krause + Partner Rechtsanwälte mbB • Notar – Entwurf Unterseite Erbrecht Seite 3
• Abfindung weichender Erben nach § 12 HöfeO sowie Regelungen zu
Nachabfindungsansprüchen bei späterem Verkauf von Hofflächen
• Pflichtteils- und Abfindungsverzichten der Geschwister für eine dauerhaft befriedete Nachfolge
• Fragen der Hofeigenschaft, etwa Eintragung oder Löschung des Hofvermerks im Grundbuch
• Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht, die wir für Sie beantragen und begleiten
Hofübergaben haben regelmäßig erhebliche steuerliche Auswirkungen. Wir stimmen die
Vertragsgestaltung deshalb auf Wunsch eng mit Ihrem Steuerberater ab, damit Betrieb und Familie optimal abgesichert sind.
