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FAQ

Häufig gestellte Fragen

In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im notariellen Bereich. Wir möchten Ihnen damit einen klaren und verständlichen Überblick über unsere Arbeitsweise, unsere Leistungen sowie die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei geben. Sollten darüber hinaus noch Fragen offenbleiben, kontaktieren Sie uns gerne.

Allgemeines

1. Findet zunächst ein Beratungsgespräch statt?

In einem ersten Beratungsgespräch erläutern Sie dem Notar ihr Anliegen und stellen die offenen Fragen. Der Notar erörtert daraufhin, welche rechtlichen Möglichkeiten  in ihrem Fall bestehen und wie dies rechtlich am besten umgesetzt werden kann. Daraufhin wird für Ihr Anliegen die zutreffende Rechtsgestaltung vorgeschlagen und Ihnen vom Notar erläutern. Dazu aufkommende Fragen werden vom Notar beantwortet. Um die bestmögliche Lösung für ihr Anliegen zur finden werden hier auch Kompromisse oder Alternativen besprochen.

2. Für welchen Bereich ist Dr. Alexander Krause zuständig?
Notare werden für einen Amtsbereich zugelassen. Bei Dr. Alexander Krause ist dies der Bezirk des Amtsgerichts Meppen. In diesem Bereich – und in bestimmten Fällen darüber hinaus – darf der Notar beurkunden. Mandanten können aus ganz Deutschland zu uns kommen.https://www.dr-kp.de/faq/
3. Was passiert nach dem Beratungsgespräch?

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie den Entwurf des Urkundentextes, der auf ihr Anliegen und ihren Fall zugeschnitten ist. Wenn Fragen oder Anmerkungen bestehen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit alle offenen Fragen erklärt werden können. Falls notwendig, wird der Entwurf ergänzt oder abgeändert. Diesen neuen Entwurf lassen wir Ihnen dann erneut zukommen.

4. Was muss zeitlich bei der Entwurfsprüfung beachtet werden?

Da Beurkundungen wesentliche Lebensentscheidungen beinhalten, raten wir Ihnen, Zeit zu nehmen, die Urkunde zu prüfen.

Beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages haben Sie als Verbraucher gesetzlich mindestens zwei Wochen Zeit, den Entwurf vor der Beurkundung zu prüfen. Die Einhaltung dieser Frist ist vom Notar zu prüfen.

5. Wie läuft der Beurkundungstermin ab?
Der Beurkundungstermin beginnt mit der Feststellung der Personalien, die durch die Prüfung der Ausweisdokumente erfolgt. Denken Sie daher daran, Ihr Ausweisdokument (spätestens) zum Beurkundungstermin mitzubringen. Zudem werden in bestimmten Fällen weitere amtliche Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt. Falls diese notwendig sind, informieren wir Sie rechtzeitig. Der Notar überzeugt sich vor Beginn der Beurkundung, ob die Beteiligten geschäftsfähig sind. Dies stellt er anhand des mit Ihnen geführten Gesprächs fest. Falls keine Geschäftsfähigkeit festgestellt werden kann, muss die Beurkundung abgelehnt werden. Bestehen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, vermerkt der Notar dies in der Urkunde. Während der Beurkundung wird der gesamte Text der Urkunde vom Notar vorgelesen. Die Mandanten haben dabei die Möglichkeit, über einenBildschirm mitzulesen. Der Notar belehrt Sie über alle mit dem Inhalt der Urkunde verbundenen Rechte und Pflichten und klärt über die Gesetzeslage auf. Dies hält er in der Niederschrift fest. Ist der Text vollständig verlesen, erfolgt die Unterzeichnung der Urkunde durch alle Vertragsbeteiligten und den Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.
6. Was geschieht nach dem Beurkundungstermin?
Nach der Beurkundung trägt das Notariat die Urkunde in das Urkundenverzeichnis ein. Die Urkunde erhält eine individuelle Nummerierung. Mit Hilfe der Nummer und unter Angabe des Namens des beurkundenden Notars lässt sich die Urkunde eindeutig identifizieren. Die Urkunde wird mit dem Siegel des Notars versehen. Der Notar übermittelt eine Abschrift der Urkunde oder eine entsprechende Mitteilung an alle gesetzlich vorgesehenen Stellen, wie zum Beispiel das Finanzamt. Er sorgt zudem für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen und fordert bei Bedarf Löschungsbewilligungen an. Bei Kaufverträgen überwacht der Notar außerdem die ordnungsgemäße Zahlung des Kaufpreises. Darüber hinaus veranlasst er die notwendigen Eintragungen im Grundbuch sowie im Handels- oder Vereinsregister. Anhand der Rückmeldungen der Grundbuchämter und des Handelsregisters überprüft er abschließend, ob alle Eintragungen korrekt vorgenommen wurden. Abschließend übernimmt der Notar die vollständige Abwicklung und den Vollzug des Vertrages. Sie erhalten danach die entsprechenden Mitteilungen des Grundbuchamtes, des Handelsregisters oder des Testamentsregisters.

Grundstückskaufvertrag

1. Warum muss ein Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden?

Ein Grundstückskaufvertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er von einer Notarin oder einem Notar beurkundet wird. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Parteien rechtlich aufgeklärt werden und der Vertrag ausgewogen gestaltet ist.

2. Welche Unterlagen benötige ich für den Notartermin?

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Grundbuchauszug (wird meist vom Notar eingeholt)
  • Bauunterlagen oder Teilungserklärungen, falls relevant
  • Finanzierungsbestätigung der Bank (sofern bereits vorhanden)
  • Steuer-ID

Je nach Fall können weitere Dokumente erforderlich sein, diese werden dann von uns angefragt.

3. Wie lange dauert der Kauf einer Immobilie vom ersten Gespräch bis zur Eintragung als Eigentümer?
Der zeitliche Ablauf kann je nach Einzelfall variieren. Er hängt unter anderem von der Bearbeitungsdauer der Behörden, der Zahlung des Kaufpreises sowie der Begleichung des Grunderwerbsteuerbescheids und der daraufhin erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ab. In der Regel beträgt der Zeitraum hierfür durchschnittlich etwa 2 bis 6 Monate.
4. Wann muss der Kaufpreis bezahlt werden?
Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn alle vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies teilt der Notar dem Käufer in der Regel gesondert mit.
5. Welche Rolle spielt die Bank bei der Vertragsabwicklung?
Wenn der Käufer finanziert, benötigt die Bank Sicherheiten, meist in Form einer Grundschuld. Der Notar bereitet die Grundschuldbestellung vor und reicht diese beim Grundbuchamt ein.
6. Wann darf ich das Grundstück nutzen?

Die Nutzung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Übergabe. Meist erfolgt diese nach Zahlung des Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen auch Gefahr, Nutzen, Lasten und Versicherungen auf den Käufer über.

7. Wer bezahlt die Notarkosten und Grundbuchkosten?

In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

8. Ab wann bin ich offiziell Eigentümer des Grundstücks?

Sie werden rechtlich erst Eigentümer, wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Dies erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Genehmigungen.

9. Muss ich persönlich zum Notartermin erscheinen?

Grundsätzlich ja. Wenn Sie verhindert sind, kann eine andere Person mit einer notariell beglaubigten Vollmacht für Sie erscheinen. In manchen Fällen sind auch Genehmigungen im Nachgang möglich.

Erbrecht

1. Warum sollte ein Testament notariell beurkundet werden?
Ein notarielles Testament bietet hohe Rechtssicherheit. Es wird korrekt formuliert, formwirksam errichtet und beim Zentralen Testamentsregister registriert. Zudem sorgt die notarielle Form dafür, dass Erbstreitigkeiten und Auslegungskonflikte weitgehend vermieden werden. Im Übrigen ersetzt es – in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll – einen Erbschein, was in der Regel zu einer Kostenersparnis führt.
2. Was ist der Unterschied zwischen einem notariellen Testament und einem handschriftlichen Testament?

Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein — Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit.
Ein notarielles Testament wird rechtssicher formuliert, beurkundet und im Register erfasst. Im Erbfall wird oft kein Erbschein benötigt, was Zeit und Kosten spart.

3. Was kostet ein notarielles Testament?
Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögenswert, über den verfügt wird (dem sogenannten Geschäftswert). Für eine genaue Kosteneinschätzung kann der Notar eine unverbindliche Gebührenberechnung erstellen.
4. Was ist ein Erbvertrag und wann wird er verwendet?

Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung über die Erbfolge zwischen mindestens zwei Personen. Er eignet sich z. B. für unverheiratete Paare oder wenn verbindliche Zusagen gemacht werden sollen. Er muss notariell beurkundet werden.

5. Brauche ich einen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorliegt?

In vielen Fällen: nein. Ein notarielles Testament dient häufig als ausreichender Nachweis gegenüber Banken und Behörden. Ein Erbschein ist nur erforderlich, wenn besondere Nachweise verlangt werden.

6. Was passiert mit meinem Testament nach der Beurkundung?
Ihr Testament wird im Original beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt und beim Zentralen Testamentsregister registriert. Im Todesfall wird automatisch das zuständige Nachlassgericht informiert.
7. Kann ich ein notarielles Testament später ändern oder widerrufen?

Ja, jederzeit. Änderungen oder Widerrufe müssen jedoch ebenfalls notariell erfolgen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen können Bindungswirkungen bestehen.

8. Was ist der Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte enge Angehörige (z. B. Kinder oder Ehegatten). Sie haben Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Ein vollständiger Ausschluss ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

9. Kann ich jemanden enterben?

Ja. Durch Testament oder Erbvertrag kann jede Person von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Pflichtteilsansprüche bleiben jedoch bestehen, sofern kein Entziehungsgrund nach dem Gesetz vorliegt.

10. Was passiert, wenn ich kein Testament errichte?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach Verwandtschaftsgraden und dem Familienstand. Die gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch nicht immer dem persönlichen Wunsch.

11. Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzlichen Erben sind in Ordnungen eingeteilt:

  1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
  2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen
  3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

Ehegatten erben zusätzlich je nach Güterstand und Ordnung der Verwandten.

12. Wie lange dauert die Abwicklung eines Erbfalls beim Notar?

Dies hängt vom Umfang des Nachlasses und den benötigten Unterlagen ab. Die Erstellung eines Erbscheins dauert meistens mehrere Wochen bis Monate. Die Eröffnung eines notariellen Testaments erfolgt jedoch zeitnah durch das Nachlassgericht.

13. Welche Unterlagen benötigt der Notar im Erbfall?

Typische Unterlagen sind:

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweise der Erben
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Familienstammbuch oder Personenstandsurkunden
  • Nachweise über Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertpapiere)
14. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Nachlass gerecht verteilt wird?

Eine individuelle Beratung beim Notar hilft, klare und rechtssichere Regelungen zu treffen. Dazu gehören Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung oder Schenkungen zu Lebzeiten.

15. Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung an eine bestimmte Person, ohne sie als Erben einzusetzen. Vermächtnisnehmer erhalten einen Anspruch gegen die Erben, z. B. auf einen Geldbetrag oder einen Gegenstand.

Warum kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein?

Ein Testamentsvollstrecker kann sicherstellen, dass der Nachlass geordnet verteilt wird — besonders hilfreich bei minderjährigen Erben, Patchworkfamilien oder komplexem Vermögen.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr entscheidungsfähig sind. Die Vollmacht umfasst meist Bereiche wie Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt und Behördenangelegenheiten.

2. Warum sollte eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Eine notarielle Beurkundung sorgt für: Rechtssicherheit und eindeutige Formulierungen Anerkennung durch Banken, Behörden und Gerichte, insbesondere das Grundbuchamt Identitätsprüfung des Vollmachtgebers Höhere Akzeptanz, insbesondere bei umfangreichen Vermögensangelegenheiten oder Immobilien Gleichwohl ist eine Beurkundung oder auch Beglaubigung gesetzlich nicht vorgeschrieben.
3. Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Dies betrifft z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Schmerzbehandlung.

4. Welche Unterschiede gibt es zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
  • Vorsorgevollmacht: Bestimmt, wer Entscheidungen für Sie trifft.
  • Patientenverfügung: Bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen.
    Beide Dokumente ergänzen sich ideal und sollten gemeinsam erstellt werden.
5. Wer sollte als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Bevollmächtigte sollten vertrauenswürdig, zuverlässig und in der Lage sein, Ihren Willen durchzusetzen. Häufig werden Partner, Kinder oder enge Freunde gewählt. Eine Person kann alleine oder zusammen mit weiteren Bevollmächtigten handeln.

6. Kann ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

Ja. Sie können mehrere Personen einsetzen, entweder mit Einzelvertretungsbefugnis oder so, dass sie gemeinsam handeln müssen. Der Notar berät Sie hierzu ausführlich.

7. Kann ich eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung später ändern oder widerrufen?

Ja, jederzeit – solange Sie geschäftsfähig sind. Änderungen sollten aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls notariell erfolgen.

8. Wird die Vollmacht oder Verfügung irgendwo registriert?

Der Notar übernimmt auf Wunsch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dies stellt sicher, dass das Betreuungsgericht im Ernstfall sofort von Ihrer Vorsorge weiß.

9. Benötige ich zusätzlich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung wird dann relevant, wenn trotz Vollmacht eine gerichtliche Betreuung nötig wird. Hier können Sie festlegen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll. Sie kann eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ergänzen.

10. Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Ohne Vollmacht kann niemand automatisch für Sie handeln – auch Ehepartner oder Kinder nicht. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer, was Zeit kostet und nicht immer Ihrem Wunsch entspricht.

11. Werden die Dokumente sofort wirksam?
Grundsätzlich ja. Sie gelten ab Unterzeichnung. In der Praxis wird jedoch erst auf sie zurückgegriffen, wenn Sie nicht mehr selbst handeln können. Auf Wunsch kann die Vollmacht mit Bedingungen oder Einschränkungen versehen werden, was jedoch – von einer Ausnahme abgesehen – in aller Regel nicht zweckmäßig ist.
12. Welche Unterlagen benötige ich für die Beurkundung?

In der Regel:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zu gewünschten Bevollmächtigten
  • Eventuelle Vorerkrankungen, Wünsche oder Vorformulierungen (freiwillig)

Der Notar hilft bei der rechtssicheren Formulierung aller Inhalte.

13. Wie finde ich heraus, welche medizinischen Regelungen sinnvoll sind?

Der Notar klärt über rechtliche Möglichkeiten auf. Medizinische Fragen können Sie zusätzlich mit dem Hausarzt oder Fachärzten besprechen. Die Verfügung sollte klar, konkret und medizinisch korrekt formuliert sein.