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Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort im Schückingweg 13 (50m rechts). 

Kompetenzen

Anwaltliche Tätigkeit

Dr. Krause + Partner berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht und im Vertragsrecht.

Im Arbeitsrecht ist die Kanzlei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit tätig, mit Fokus auf das individuelle Arbeitsrecht. Dr. Alexander Krause bringt als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertiefte Spezialkenntnisse ein. Die Kernkompetenz liegt im Kündigungsrecht, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen jeder Art. Besonders bei fristlosen Kündigungen ist wegen der dreiwöchigen Klagefrist schnelles Handeln gefragt. Weitere Schwerpunkte sind die Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, wo etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, sowie Abfindungsverhandlungen, außergerichtlich oder im Gütetermin. Weil die Kanzlei beide Seiten vertritt, kennt sie die Interessen der Gegenseite genau, und das ist ein klarer strategischer Vorteil.

Im Vertragsrecht, einer eng mit dem Zivilrecht verflochtenen Querschnittsmaterie, begleitet die Kanzlei Privatpersonen und insbesondere Firmenkunden. Das reicht von der Vertragsprüfung und -gestaltung bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Fragen wie Leistungsstörung, Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung werden dabei stets im Gesamtzusammenhang des BGB beurteilt.

In beiden Bereichen verbindet Dr. Krause + Partner fundiertes Fachwissen, langjährige Praxis- und Verhandlungserfahrung und eine verständliche, praxisnahe Beratung. Dank digitaler Abläufe bis hin zum Gütetermin per Videoverhandlung können Mandanten ortsunabhängig betreut werden, im Emsland ebenso wie bundesweit.