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Anwaltliche Kompetenzen

Arbeitsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Arbeitsrecht deutschlandweit. 

Dr. Krause + Partner bietet eine kompetente Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im gesamten Arbeitsrecht, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im individuellen Arbeitsrecht liegt, das besonders durch die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gekennzeichnet ist. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Dr. Alexander Krause über fundierte Spezialkenntnisse, die weit über das allgemeine Grundlagenwissen hinausgehen und eine präzise, praxisnahe Beratung in nahezu allen arbeitsrechtlichen Konstellationen ermöglichen.

Die Kernkompetenz von Dr. Krause + Partner liegt vor allem im Kündigungsrecht (ordentlich sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens- sowie personenbedingt) einschließlich etwaiger Abfindungsfragen. Ob es um die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen geht oder um die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund – die Kanzlei prüft in jedem Einzelfall sorgfältig die Erfolgsaussichten und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie. Gerade bei einer fristlosen Kündigung ist häufig kurzfristiges und entschlossenes Handeln gefragt, da die dreiwöchige Klagefrist der Kündigungsschutzklage zwingend einzuhalten ist. Dr. Krause + Partner steht hier sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zur Seite, um die jeweiligen Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Prüfung des Aufhebungsvertrags. Ein Aufhebungsvertrag bietet häufig eine interessengerechte Alternative zur einseitigen Kündigung, birgt jedoch zugleich rechtliche Risiken, etwa im Hinblick auf eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dr. Krause + Partner berät sowohl bei der Formulierung als auch bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags und achtet dabei besonders auf eine ausgewogene Regelung der Abfindung. Das Verhandeln von Abfindungen mit dem Arbeitgeber gehört zu den zentralen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei: Häufig lässt sich im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen oder im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine für den Arbeitnehmer vorteilhafte Abfindungshöhe erzielen. Die konkrete Abfindungshöhe richtet sich dabei nach zahlreichen Faktoren – etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter, den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers. Dr. Krause + Partner verfügt über die nötige Verhandlungserfahrung, um in diesen Gesprächen realistische, aber zugleich ambitionierte Ergebnisse für die Mandantschaft zu erzielen.

Besonderen Wert legt die Kanzlei auf eine ausgewogene Mandatsstruktur: Sie übernimmt sowohl die Vertretung von Arbeitgebern als auch die Vertretung von Arbeitnehmern deutschlandweit. Diese beidseitige Perspektive verschafft Dr. Krause + Partner ein besonders tiefes Verständnis für die Argumentation und Interessenlage der jeweiligen Gegenseite, was sich in Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen als erheblicher strategischer Vorteil erweist. Arbeitgeber profitieren dabei von einer rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen, während Arbeitnehmer eine engagierte Interessenvertretung gegenüber ihrem Arbeitgeber erhalten.

Um Mandantinnen und Mandanten unabhängig vom Kanzleisitz eine effiziente Betreuung zu ermöglichen, setzt Dr. Krause + Partner konsequent auf digitale Abwicklung bis hin zum Gütetermin per Videoverhandlung. Dokumente können unkompliziert digital ausgetauscht, Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt und selbst der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in geeigneten Fällen per Videoverhandlung wahrgenommen werden. Diese moderne, ortsunabhängige Arbeitsweise ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte und dennoch persönliche Beratung – ganz gleich, ob die Mandantschaft aus dem Emsland, aus anderen Teilen Niedersachsens oder aus dem übrigen Bundesgebiet stammt.

Insgesamt verbindet Dr. Krause + Partner damit fundierte arbeitsrechtliche Fachkompetenz, praktische Verhandlungserfahrung und zeitgemäße digitale Arbeitsmethoden zu einer umfassenden Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des individuellen Arbeitsrechts – von der Abmahnung über die Kündigung bis hin zur einvernehmlichen Lösung mittels Aufhebungsvertrag und Abfindung.

Leistungen

Ihr Partner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kündigungen

Abwehr von unberechtigten Kündigungen (ordentlich- sowie außerordentlich; betriebs-, verhaltens-, sowie personenbedingt), Abmahnungen oder Versetzungen

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Vorbereitung und Durchführung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung oder Aufhebungsvertrag)

Kündigungsschutzprozesse und Abfindungsverhandlungen

Führung von Kündigungsschutzprozessen und Abfindungsverhandlungen

Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüche

Durchsetzung und Abwehr von Lohn-, Gehalts-, Urlaubs- und Sonderansprüchen (insb. Gratifikationszahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

Entgeltfortzahlung

Beratung und Vertretung im Bereich der Entgeltfortzahlung (insb. bei Krankheit, vorübergehender Verhinderung oder Freistellung)

Rückforderung von Fortbildungszahlungen

Beratung und Vertretung bei der Rückforderung von Fortbildungszahlungen

Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen

Beratung und Vertretung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen (z.B. besonderer Kündigungsschutz)

Zeugnisansprüche

bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Dr. Alexander Krause

Ihr Ansprechpartner

Dr. Alexander Krause

Rechtsanwalt & Notar