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Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort im Schückingweg 13 (50m rechts). 

Ihre Nachfolge rechtssicher gestalten

Erbrecht

Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, schafft Klarheit für die Familie und beugt Streit vor. Notar Dr. Alexander Krause begleitet Sie in allen notariellen Fragen des Erbrechts – von der Gestaltung Ihres Testaments über die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten bis zur Abwicklung eines Erbfalls. Als unabhängiger und unparteiischer Amtsträger hat der Notar dabei stets die Interessen aller Beteiligten im Blick.

Eine besondere Kompetenz unseres Hauses liegt in der Hofübergabe. Im landwirtschaftlich geprägten Emsland begleiten wir seit vielen Jahren Familien dabei, ihren Betrieb geordnet an die nächste Generation weiterzugeben.

Landwirtschaft
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Testament und Erbvertrag

Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, schafft Klarheit für die Familie und beugt Streit vor. Notar Dr. Alexander Krause begleitet Sie in allen notariellen Fragen des Erbrechts – von der Gestaltung Ihres Testaments über die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten bis zur Abwicklung eines Erbfalls. Als unabhängiger und unparteiischer Amtsträger hat der Notar dabei stets die Interessen aller Beteiligten im Blick.

Eine besondere Kompetenz unseres Hauses liegt in der Hofübergabe. Im landwirtschaftlich geprägten Emsland begleiten wir seit vielen Jahren Familien dabei, ihren Betrieb geordnet an die nächste Generation weiterzugeben.

Notarielles Testament

Mit einem notariellen Testament legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erhält – rechtlich geprüft und eindeutig formuliert. Das Testament wird beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So ist sichergestellt, dass es im Erbfall gefunden wird. Ein weiterer Vorteil: Ein notarielles Testament kann den Erbschein häufig ersetzen, etwa gegenüber dem Grundbuchamt. Das spart Ihren Erben Zeit und Kosten.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten können ihre Nachfolge gemeinsam regeln, zum Beispiel im sogenannten „Berliner Testament“, bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig und anschließend die Kinder als Erben einsetzen. Wir beraten Sie zu Bindungswirkung, Pflichtteilsrisiken und steuerlichen Folgen dieser Gestaltung.

Erbvertrag

Der Erbvertrag schafft eine verbindliche Regelung, die nicht einseitig widerrufen werden kann. Er eignet sich besonders für Patchwork-Familien, Unternehmer und Landwirte sowie für Konstellationen, in denen eine Person im Gegenzug für ihre Erbeinsetzung bestimmte Leistungen wie Pflege oder Mitarbeit im Betrieb übernimmt.

Erb- und Pflichtteilsverzicht

Soll ein Familienmitglied auf sein Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichten, etwa gegen eine Abfindung, bedarf dies der notariellen Beurkundung. Ein solcher Verzicht ist oft der Schlüssel für eineausgewogene Nachfolgeregelung.

Vermögen zu Lebzeiten übertragen

Viele Eltern möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben, um Freibeträge mehrfach zu nutzen oder die Nachfolge aktiv zu begleiten. In der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wir Immobilien und andere Vermögenswerte rechtssicher. Dabei sichern wir Ihre Interessen ab, etwa durch: 

• Wohnungsrechte oder Nießbrauch
• Pflegeverpflichtungen
• Rückforderungsrechte, z. B. bei Vorversterben des Kindes oder bei Veräußerung
• Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmungen gegenüber Geschwistern

Landwirtschaft
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Im Erbfall: Wir unterstützen Sie

Erbscheinsantrag

Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht. Für den Antrag ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, die wir für Sie beurkunden. Wir bereiten den Antrag vollständig vor und reichen ihn beim zuständigen Gericht ein. Bei Nachlässen mit Auslandsbezug beantragen wir auch das Europäische Nachlasszeugnis.

Erbausschlagung

Ist der Nachlass überschuldet, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Dafür gilt in der Regel eine Frist von nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Wir beglaubigen Ihre Ausschlagungserklärung und leiten sie umgehend an das Nachlassgericht weiter.

Erbauseinandersetzung und Erbteilsübertragung

Gehört der Nachlass mehreren Erben gemeinsam, beurkunden wir die Aufteilung, etwa die Übernahme einer Immobilie durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung. Auch die Übertragung
eines Erbteils an Miterben oder Dritte bedarf der notariellen Form.

Grundbuchberichtigung

Gehört zum Nachlass eine Immobilie, sorgen wir dafür, dass die Erben im Grundbuch eingetragen werden.

Unsere Spezialkompetenz: Hofübergabe nach der Höfeordnung

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist weit mehr als eine Grundstücksübertragung. Sie betrifft die Existenz des Betriebs, die Versorgung der abgebenden Generation und das Verhältnis unter den Geschwistern. In Niedersachsen gilt für viele Betriebe die Höfeordnung, die eigene
Regeln enthält: Der Hof geht ungeteilt an einen Hoferben über, die übrigen Kinder erhalten eine Abfindung, die sich nicht am Verkehrswert orientiert.

Notar Dr. Alexander Krause verfügt über langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Erbrecht und kennt die Besonderheiten der Betriebe im Emsland.

Wir begleiten Sie bei:
• Hofübergabeverträgen zu Lebzeiten, abgestimmt auf die Ziele der ganzen Familie
• Bestimmung des Hoferben durch Testament oder Erbvertrag, einschließlich der Frage der
Wirtschaftsfähigkeit
• Altenteil und Versorgung der Übergeber: Wohnrecht, Baraltenteil, Pflege und Verköstigung
Dr. Krause + Partner Rechtsanwälte mbB • Notar – Entwurf Unterseite Erbrecht Seite 3
• Abfindung weichender Erben nach § 12 HöfeO sowie Regelungen zu
Nachabfindungsansprüchen bei späterem Verkauf von Hofflächen
• Pflichtteils- und Abfindungsverzichten der Geschwister für eine dauerhaft befriedete Nachfolge
• Fragen der Hofeigenschaft, etwa Eintragung oder Löschung des Hofvermerks im Grundbuch
• Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht, die wir für Sie beantragen und begleiten
Hofübergaben haben regelmäßig erhebliche steuerliche Auswirkungen. Wir stimmen die
Vertragsgestaltung deshalb auf Wunsch eng mit Ihrem Steuerberater ab, damit Betrieb und Familie optimal abgesichert sind.

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Häufige Fragen zum Erbrecht
1. Brauche ich für mein Testament einen Notar?
Nein, ein handschriftliches Testament ist ebenfalls wirksam. Das notarielle Testament bietet jedoch rechtliche Beratung, sichere Verwahrung und erspart den Erben oft den Erbschein.
2. Was kostet ein notarielles Testament?
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert Ihres Vermögens ab. Gern nennen wir Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten.
3. Wann sollte man mit der Hofübergabe beginnen?
Möglichst frühzeitig. Eine gut vorbereitete Übergabe gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und lässt Raum für steuerliche Gestaltung.
4. Gilt die Höfeordnung für jeden landwirtschaftlichen Betrieb?
Nein. Ob ein Betrieb ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, hängt unter anderem vom Wirtschaftswert und vom Hofvermerk im Grundbuch ab. Wir prüfen dies für Sie.