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Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort im Schückingweg 13 (50m rechts). 

Klare Vereinbarungen für Ihre Familie

Familienrecht

Ehe, Familie und Partnerschaft bringen nicht nur persönliche, sondern auch rechtliche Folgen mit sich. Viele davon lassen sich individuell gestalten – vor der Hochzeit, während der Ehe oder im Fall einer Trennung. Notar Dr. Alexander Krause berät Sie und Ihren Partner gemeinsam und neutral. Ziel ist eine faire Regelung, die für beide Seiten tragfähig ist und Streit von vornherein vermeidet.

Landwirtschaft
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Ehevertrag

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regeln zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Diese passen nicht für jede Lebenssituation. Mit einem notariellen Ehevertrag können Sie die Folgen Ihrer Ehe an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen. Ein Ehevertrag ist vor und während der Ehe möglich und muss notariell beurkundet werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
• Landwirte und Unternehmer, deren Betrieb im Fall einer Scheidung nicht durch hohe
Ausgleichszahlungen gefährdet werden soll
• Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen oder Vermögen, etwa bei einer Erbschaft oder
einer Immobilie, die ein Partner in die Ehe einbringt
• Patchwork-Familien, in denen Kinder aus früheren Beziehungen abgesichert werden sollen
• Paare mit klarer Rollenverteilung, bei denen ein Partner für die Kinderbetreuung beruflich
zurücktritt und abgesichert werden soll
• Ehen mit Auslandsbezug, bei denen geklärt werden soll, welches Recht gilt
Was kann geregelt werden?
• Güterstand: etwa eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der einzelne Vermögenswerte wie
der Hof oder das Unternehmen vom Ausgleich ausgenommen werden, oder die Gütertrennung
• Versorgungsausgleich: Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
• Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung oder Ausgestaltung von Unterhaltsansprüchen
• Rechtswahl bei internationalen Ehen


Ein Ehevertrag muss fair sein. Einseitig belastende Regelungen können nach der Rechtsprechung unwirksam sein. Wir achten deshalb darauf, dass Ihr Vertrag ausgewogen ist und auch später Bestand hat. Auf Wunsch verbinden wir den Ehevertrag mit einem Erbvertrag, sodass Güterstand und Nachfolge aufeinander abgestimmt sind.

Trennung und Scheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung

Haben sich Ehepartner zur Trennung entschlossen, können sie die Folgen einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Das spart Zeit, Kosten und Nerven und vereinfacht das gerichtliche Scheidungsverfahren erheblich.

Typische Inhalte sind:
• Aufteilung des Vermögens und Ausgleich des Zugewinns
• Übernahme oder Verkauf der gemeinsamen Immobilie einschließlich der Darlehen
• Regelungen zum Versorgungsausgleich
• Ehegatten- und Kindesunterhalt
• Verteilung von Hausrat und Fahrzeugen


Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden, bedürfen der notariellen Beurkundung. Zudem kann sich in der Urkunde der Unterhaltsverpflichtete der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Damit erhält der Berechtigte einen vollstreckbaren Titel, ohne ein Gericht bemühen zu müssen.


Bitte beachten Sie: Als Notar ist Dr. Alexander Krause beiden Ehepartnern gegenüber zur Neutralität verpflichtet. Er kann daher nicht einen Partner einseitig vertreten. Den Scheidungsantrag selbst stellt ein Rechtsanwalt beim Familiengericht.

Landwirtschaft
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Adoption

Für eine Adoption ist ein notariell beurkundeter Antrag an das Familiengericht erforderlich. Auch die notwendigen Einwilligungen, etwa der leiblichen Eltern oder des Kindes, müssen notariell beurkundet
werden.

Wir begleiten Sie bei:

• Stiefkindadoptionen, wenn ein Ehepartner das Kind des anderen annehmen möchte
• Volljährigenadoptionen, etwa um eine gewachsene Beziehung rechtlich abzusichern – auch mit
Blick auf die Erbfolge
• Einwilligungserklärungen der Beteiligten

Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht zunächst der Mutter
allein zu. Durch übereinstimmende Sorgeerklärungen erhalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Diese Erklärungen sowie die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter können wir für Sie beurkunden.

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Häufige Fragen im Familienrecht

1. Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?

Ja. Ein Ehevertrag ist jederzeit während der Ehe möglich. Viele Paare schließen ihn etwa bei der
Gründung eines Unternehmens, der Übernahme eines Hofes oder einer Erbschaft.

2. Müssen beide Partner zum Termin erscheinen?

In der Regel ja. Der Notar erläutert die Regelungen beiden Partnern, damit beide die Tragweite des
Vertrags verstehen.

3. Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom
Vermögen der Ehepartner ab. Gern nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab.

4. Ist ein Ehevertrag nur etwas für Vermögende?

Nein. Ein Ehevertrag schafft für viele Paare Klarheit, etwa wenn ein Partner beruflich zurücktritt oder
eine Immobilie in die Ehe eingebracht wird.