Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort im Schückingweg 13 (50m rechts).


Beim Immobilienkauf übernimmt der Notar weit mehr als die bloße Beurkundung. Er entwirft den Vertrag, klärt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite auf und überwacht die Abwicklung. So stellt er sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn sein Eigentumserwerb gesichert ist, und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.
So läuft ein Kauf bei uns ab:
• Datenerfassung: Sie übermitteln uns die Eckdaten, gern bequem über unser Online-Formular.
• Vertragsentwurf: Wir sehen das Grundbuch ein und senden allen Beteiligten einen Entwurf zur Prüfung. Bei Verbraucherverträgen erhalten Sie diesen in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
• Beurkundung: Im Termin wird der Vertrag vollständig verlesen und alle offenen Fragen werden geklärt. •
Absicherung des Käufers: Wir beantragen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
• Vollzug: Wir holen Genehmigungen, Löschungsunterlagen der Banken und Erklärungen der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein.
• Fälligkeit: Liegen alle Voraussetzungen vor, teilen wir Ihnen mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
• Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung und Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung veranlassen wir die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer.
Beim Kauf vom Bauträger wird ein noch zu errichtendes Haus oder eine Wohnung erworben. Der Kaufpreis wird in Raten nach Baufortschritt gezahlt. Wir achten darauf, dass die gesetzlichen Schutzvorschriften für Erwerber eingehalten und Baubeschreibung, Fertigstellungstermine und Gewährleistung klar geregelt werden.
Soll ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, beurkunden wir die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Sie legt fest, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist und wie das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft geregelt wird.
Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen bedarf ab einer bestimmten Größe einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Zudem kann ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestehen. Wir kennen diese Verfahren aus langjähriger Praxis im Emsland und beziehen sie von Beginn an in die Vertragsgestaltung ein.


Immobilien werden häufig nicht verkauft, sondern innerhalb der Familie übertragen – etwa von Eltern an ihre Kinder. Eine solche Übertragung zu Lebzeiten kann steuerlich sinnvoll sein und die spätere Erbfolge vorbereiten.
Wir sorgen dafür, dass die Übergeber abgesichert bleiben, etwa durch:
• Wohnungsrecht oder Nießbrauch
• Rückforderungsrechte für den Fall des Vorversterbens, der Insolvenz oder eines Weiterverkaufs
• Pflegeverpflichtungen und Regelungen zum Pflichtteil
• Ausgleichsregelungen gegenüber Geschwistern
Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Hofübergabe nach der Höfeordnung eine besondere Form der Übertragung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Erbrecht.
Für die Finanzierung eines Kaufs oder Bauvorhabens verlangt die Bank in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit. Wir beurkunden die Grundschuldbestellung nach den Vorgaben Ihrer Bank und veranlassen die Eintragung im Grundbuch. Häufig kann die Grundschuld schon im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bestellt werden, sodass die Finanzierung rechtzeitig zur Verfügung steht. Ist ein Darlehen getilgt, kümmern wir uns auch um die Löschung der Grundschuld.


Viele Nutzungen fremder Grundstücke werden dauerhaft durch Eintragung im Grundbuch gesichert.
Wir entwerfen und beurkunden bzw. beglaubigen insbesondere:
• Wege- und Leitungsrechte, etwa für Zufahrten oder Versorgungsleitungen
• Wohnungsrechte und Nießbrauch
• Dienstbarkeiten für Windenergie- und Photovoltaikanlagen, die im Emsland eine große Rolle spielen
• Vorkaufsrechte, etwa zugunsten von Nachbarn oder Familienangehörigen
• Erbbaurechte, bei denen auf fremdem Grund gebaut wird
Das Gesetz schreibt die Beurkundung vor, um die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu
schützen und eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten. Ohne Beurkundung ist der Vertrag
unwirksam.
In der Regel der Käufer, da er üblicherweise die Notar- und Grundbuchkosten trägt. Der Notar ist
jedoch zur Neutralität gegenüber allen Beteiligten verpflichtet.
Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt
und richten sich nach dem Kaufpreis. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer. Gern nennen wir Ihnen
die voraussichtlichen Kosten vorab.
Das hängt von Genehmigungen, Löschungsunterlagen und der Bearbeitungszeit von Grundbuchamt und Finanzamt ab. Meist vergehen von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung einige Wochen bis wenige Monate.
Ja, in vielen Fällen ist eine Vertretung möglich. Die Erklärung muss dann nachträglich notariell
genehmigt werden. Sprechen Sie uns vorab an, damit wir den passenden Weg wählen.