Allgemeines Zivil-/ Vertragsrecht
In den Bereich des allgemeinen Zivil-/ Vertragsrechts, das zur Spezialkompetenz von Dr. Krause + Partner zählt, fallen Angelegenheiten zwischen privaten, d.h. rechtlich gleichgestellten Beteiligten (Privatleuten oder Unternehmen), deren Ausgangspunkt regelmäßig in einem eingegangenen Vertrag liegt, ohne dabei einem vollkommen eigenständigen Rechtsgebiet zugeordnet zu sein. Es kommt regelmäßig darauf an, die einzelnen Regelungen – juristisch – korrekt auszulegen und die Eigenheiten des Vertragsrechts zu kennen. Dr. Krause + Partner verfügt insoweit über besonders weitreichende Kenntnisse.
Leistungen
Sachmängelhaftung (Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung) bei Kaufverträgen über Handels- und Industrieware wie bspw. Agrarprodukte, Baustoffe, elektrische sowie photovoltaische Anlagen, Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW oder Traktoren), sonstige Maschinen oder Tiere (vor allem Pferde).
Beratung und Vertretung bei Werkverträgen, die durch einen erfolgsbezogenen Herstellungsakt geprägt sind, der klassischerweise im Zuge von Instandsetzungen, Reparaturen (z.B. durch Werkstätten bzw. Handwerker), der Software-Entwicklung oder auch Gutachten vereinbart wird.
Das gewerbliche Mietrecht stellt Unternehmer, Vermieter und Investoren vor besondere rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Gewerberaum- und Pachtverträgen und begleiten Sie über die gesamte Laufzeit des Mietverhältnisses.
Ob Vertragsverhandlungen, Mietanpassungen, Nutzungsänderungen oder die Beendigung von Mietverhältnissen – wir entwickeln praxisnahe, rechtssichere Lösungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick behalten und langfristige Sicherheit schaffen.
insbesondere im Recht des Handelskaufs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die von einer Partei einseitig gestellt werden und einer besonderen Inhaltskontrolle unterliegen. Diese führt nicht selten zur Unwirksamkeit bestimmter Klauseln, was für den zugrundeliegenden Vertrag von entscheidender Bedeutung sein kann.
Durchsetzung von unstreitigen sowie streitigen Forderungen mit Hilfe eines effizienten Forderungsmanagements und Mahnwesens, das sich langjährig bewährt hat.
Das Agrarrecht umfasst insbesondere das Recht der Landwirtschaft, für das wiederum die in Norddeutschland geltende Höfeordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht hervorgehobene Bedeutung besitzt. Wir beraten und vertreten Sie allerdings nicht nur in diesem Bereich kompetent, sondern unterstützen Sie ebenso bei Fragen zu landwirtschaftlichen Verträgen (z.B. Kauf- oder Leasingverträge sowie Verträge mit oder als Lohnunternehmen), zum Landpachtrecht sowie zum Grundstücksverkehrsgesetz.
Das Immobilien- oder Grundstücksrecht umfasst insbesondere Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Belastung sowie Finanzierung von (Haus-)Grundstücken. Juristische Fragen gestalten sich im Grundstücksrecht regelmäßig komplex und betreffen hohe Vermögenswerte. Verlassen Sie sich auch insoweit auf unsere Kompetenz sowie unsere langjährige Erfahrung!

