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Wir sind umgezogen! Sie finden uns ab sofort im Schückingweg 13 (50m rechts). 

Autor: Viktoria Krause

Dr. Krause + Partner: News zur Vorsorge Dokumenten, Hinterlegung von Patientenverfügung ab 01.10.2026 im ZVR möglich

Neuigkeiten zur Hinterlegung von Vorsorgedokumenten zum 01.10.2026

Notare sowie andere institutionelle Nutzer können künftig neben den bisherigen Registrierungsdaten eine elektronische oder elektronisch beglaubigte Abschrift von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können damit im Vorsorgefall nicht nur feststellen, dass eine Verfügung existiert, sondern – bei hinterlegter Abschrift – deren Inhalt unmittelbar einsehen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Vorsorgenden und erleichtert gerichtliche und medizinische Entscheidungen in eilbedürftigen Situationen.